• Allgemeines Zivilrecht

    Wir beraten Sie in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts. Hierunter fallen mietrechtliche, vertragliche und wirtschaftsrechtliche Angelegenheiten. Sowohl in einer prozessualen Situation, in der Sie als Kläger oder Beklagter auftreten, als auch außergerichtlich unterstützen wir Sie mit höchster Expertise und Weitsicht. Hierbei analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Handlung und stimmen unsere Vorgehensweise hierauf in enger Absprache mit Ihnen ab. Entscheidend ist, dass Ihr Nutzen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bestmöglich gefördert wird. Hierfür ist es erforderlich, dass wir Sie bei jedem Schritt begleiten und immer Ihr Ansprechpartner sind.

    Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter bei Wohn- und Geschäftsräumen. Während der Inhalt von Mietverträgen über Geschäftsräume weitgehend frei ausgehandelt werden kann, sieht das Gesetz bei Mietverträgen über Wohnraum eine Vielzahl von Schutzvorschriften vor, von denen nicht abgewichen werden kann. Da es sich bei Mietverträgen in der Regel um Formularverträge handelt, können die einzelnen Klauseln des Mietvertrages auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Urteilen Mietvertragsklauseln als unwirksam angesehen. Diese Entscheidungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die bestehenden Mietverträge. Daher sollte insbesondere vor Abschluss eines Mietvertrages eine eingehende Beratung durch einen Fachanwalt erfolgen.

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