• Strafrecht

    Das Strafrecht ist der große Schwerpunkt unseres Hauses. Es wird vornehmlich begleitet durch Herrn Dr. Jordan persönlich, der über eine besondere Expertise und Erfahrung verfügt. Wir bieten jede Art von strafrechtlicher Betreuung an. Hierzu zählen beispielsweise, aber nicht abschließend:

    • Allgemeines Strafrecht (Körperverletzungs-, Diebstahls-, Betrugsdelikte)
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Kapitalstrafrecht (Mord- und Totschlagsdelikte)
    • Sexualstrafrecht
    • Jugendstrafrecht
    • Berufung und Revision

    Dr. Jordan und Partner betreut Sie von Beginn erster Ermittlungen über den Gang der Hauptverhandlung und Beweisaufnahme bis hin zu einer möglichen Verteidigung gegen ein Urteil.

    Auch im Vorfeld eines möglichen Strafverfahrens liegt ein hoher Beratungsbedarf. In vielen Fällen ist es möglich, durch eine gezielte und strukturierte Beratung straffälliges Verhalten zu verhindern und ein drohendes Ermittlungsverfahren im Keim zu ersticken. Unsere Mandanten sind daher gehalten, uns frühzeitig zu kontaktieren, so dass wir alles zur Abwendung staatsanwaltlicher Ermittlungen unternehmen können.

    Im Bereich des Strafrechts ist es von größter Bedeutung, unseren Mandanten gegenüber ein Höchstmaß an Präsenz und Beistand zu bieten. Bei einer Verhaftung, Hausdurchsuchung oder bei drohender polizeilicher, staatsanwaltlicher oder richterlicher Vernehmung muss ebenso schnell und gewissermaßen auf Zuruf reagiert werden wie in akuten Beratungs- und Beweissicherungsfällen. Unsere Organisation ist durch kompetente und erfahrene Mitarbeiter/innen auf solche Notfälle eingerichtet. Schon beim ersten Telefonanruf können unsere Mandanten daher mit schneller und fachkundiger anwaltlicher Hilfe rechnen. Zögern Sie im Bereich des Strafrechts nicht lange uns kontaktieren. Oftmals ist es möglich, ein drohendes Strafverfahren abzuwehren, bevor Anklage erhoben wird.

    Wir unterstützen Sie gerne und sind in der oftmals belastenden Situation eines Strafprozesses nah bei Ihnen.

    Auch im Bereich der Geschädigten- bzw. Opfervertretung sind wir sehr aktiv. Als Opfer einer Straftat werden viele zum ersten Mal mit der Justiz und Justizbehörden konfrontiert. Die Geschädigten wissen meistens nicht, welche Rechte ihnen zustehen und wie sie Hilfe und Schutz in Anspruch nehmen können. Deswegen ist es oft ratsam, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Sie durch anwaltliche Beratung und aktive Beteiligung im Strafverfahren unterstützt.

     Unsere Tätigkeit in diesem Bereich umfasst:

    • Hilfe  bei der Erstattung einer  Strafanzeige gegen den Täter bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Polizei.
    • Wir beantragen Akteneinsicht und informiere Sie über den Stand der Ermittlungen.
    • Wir begleiten und unterstützen Sie während des gesamten Verfahrens
    • Auch bei Einstellung des Verfahrens gegen den Täter  durch die Staatsanwaltschaft ist es in bestimmten Fällen möglich, das Verfahren fortzuführen. Auch hier beraten und unterstützen wir Sie.
    • Wir vertreten Sie in der Hauptverhandlung, wenn Sie sich als Nebenkläger angeschlossen haben.
    • Im Rahmen der Nebenklage gewährt Ihnen das Gesetz zahlreiche Rechte, z.B. ein Recht auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung, Fragerechte, das Einlegen von Rechtsmitteln usw.
    • Wir helfen Ihnen Ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Das sind Schadensersatz und Schmerzensgeld.
    • Wenn Sie als Zeuge durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht verhört werden, können wir einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen.
    • Wir beraten Sie, ob die Vorschläge der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts wie zum Bespiel Täter-Opfer-Ausgleich, sinnvoll sind.
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