• Familien- und Erbrecht

    In allen Bereichen des Familienrechts beraten wir und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit als Rechtsanwälte liegen dabei im Bereich Scheidung, nachehelicher Unterhalt  und Kindesunterhalt, außerdem auf den Gebieten Zugewinnausgleich und Vermögensregelung – insbesondere bei Miteigentum an Immobilien.

    In Verbindung mit der Trennung von Ehegatten übernehmen wir die Regelung von Unterhaltsansprüchen sowie die Klärung aller vermögensrechtlichen Trennungsfolgen. Gleiches gilt bei der Trennung nicht verheirateter Partner.
 Sind von einer Trennung oder Scheidung Kinder betroffen, vertreten wir die Interessen der Eltern oder Elternteile zum Umgangsrecht, zur elterlichen Sorge (Aufenthaltsbestimmungsrecht) und zum Kindesunterhalt. Auch bei Gewalt in der Ehe übernehmen wir als Rechtsanwalt Ihre Interessenwahrnehmung.

Außerdem beraten wir im Vorfeld einer Eheschließung im Hinblick auf die Erstellung eines Ehevertrages.

    Das deutsche Erbrecht ist für Familien eine emotionale und auch eine juristische Herausforderung. Was sich in der rechtlichen Praxis bestens bewährt, ist für juristische Laien ein Feld mit tausenden Fallen und Stolpersteinen. Wer seinen Nachlass rechtswirksam regeln möchte oder wer als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter Ansprüche durchsetzen oder abwehren möchte, braucht die Unterstützung eines erfahrenen Fachmanns. Dr. Jordan & Partner berät Sie auf allen Gebieten des Erbrechts. Wir unterstützen Sie nicht zuletzt auch menschlich in der oft nicht ganz leichten Situation, die damit einhergeht.

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